Buchführung & Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist auch eine öffentliche Visitenkarte des Unternehmens. H+P führt die Buchhaltung von Unternehmen in ganz Deutschland und im Ausland. Die räumliche Entfernung spielt dabei keine Rolle. Wir buchen überwiegend beleglos (digital), teilweise direkt auf Basis der Bankkontenbewegungen. Unseren Kunden erspart dies den Transfer von Schriftstücken bei größtmöglicher Aktualität der Zahlen.
Wir buchen im Konzernverbund über Grenzen und rechtliche Einheiten hinweg, nach HGB, lokalen Vorschriften oder IFRS. Dabei suchen wir gemeinsam mit den Kunden nach der für sie besten Lösung: Soll die Buchhaltung vollständig oder teilweise inhouse erfolgen, greifen wir aktiv oder bei Bedarf ein.
Um aussagefähige und aktuelle Informationen als Entscheidungsgrundlage zu haben ist folgendes nötig:
- Klare und eindeutige Handlungsanweisungen (Bilanzierungsrichtlinien)
- Transparente und dokumentierte Prozesse
- Klare und getrennte Verantwortlichkeiten
- Deutliche Kommunikation zwischen Unternehmen, Prüfern und Beratern
- Definierte Schnittstellen und Kompetenzen bei verbundenen Unternehmen (Verrechnungskonten)
- IT-Landschaft zur Erfassung und Verarbeitung auch räumlich verteilter Transaktionen
Corporate Housekeeping
Das Führen eines Unternehmens stellt hohe Anforderungen. Die operative Tätigkeit verlangt den vollen Einsatz. Arbeitsintensive administrative Aufgaben (corporate housekeeping) können hingegen ausgelagert werden. H+P unterstützt Unternehmen in den wesentlichen administrativen Bereichen des corporate housekeeping.
Die Partner von H+P haben Erfahrung als Mitglieder in Aufsichts- und Beiräten und sind selbst Gesellschafter und Aktionäre aktiver Unternehmen. Sie schulen Mitglieder solcher Gremien in wirtschaftlichen und finanziellen Fragen. H+P führt für eine Reihe von Unternehmen das Generalsekretariat.
Konzentrieren Sie sich voll und ganz auf die operative Tätigkeit und das Tagesgeschäft. Wir kümmern uns mit großer Sorgfalt um Ihr corporate housekeeping, wie z.B.:
- Vorbereitung und Einberufen von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- Protokollieren der Beschlüsse nach Gesetz und Satzung
- Überwachung und Aktualisierung der Meldungen zum Handelsregister
- Vertragsmanagement
- Aufbewahrung von öffentlichen Urkunden
- Organisation der Unterschriften- und Vertretungsbefugnis
Dritter Lebensabschnitt
Ist eine frühzeitige Beendigung der Berufstätigkeit geplant? Oder vielleicht eine weitere Aktivität im Geschäftsleben? Die vorausschauende Regelung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen sind Voraussetzungen für eine sorgenfreie Zeit im dritten Lebensabschnitt. Wir zeigen Ihnen die finanziellen Folgen möglicher Entscheidungen auf und entwickeln Konzepte zur Lösung sich stellender Probleme.
Dazu gehören z.B.:
- Optimierung der Steuerbelastung
- Gestaltung von Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen
- Planung der Unternehmensnachfolge
- Nachlassplanung
- Übertragung von Vermögenswerten an Nachkommen zu Lebzeiten
- Errichtung von Stiftungen
- Wohnsitznahme im Ausland
Finanz- & Liquiditätsplanung
Nicht nur in der Startphase, sondern auch beim weiteren Wachstum wird Kapital benötigt. Häufig sind dazu der operative Cashflow zu gering und die Mittel der Gründer beschränkt. Die ganz überwiegende Zahl der von H+P betreuten Kunden ist durch Dritte (außenstehende Gesellschafter, Banken, Investoren oder VC-Gesellschaften) finanziert. Wir erarbeiten mit unseren Kunden die Finanzplanung und die bei Kapitalgebern einzureichenden Unterlagen. Häufig finden wir auch neue Gesellschafter und Investoren aus unserem Netzwerk. Wir sorgen für den richtigen bilanziellen Ausweis der Mittel, deren steuerlich zutreffende Behandlung und setzen gemeinsam mit unseren Kunden ein adäquates Reporting für die Kapitalgeber auf.
Dabei ist vor allem auf folgendes zu achten:
- Realistische Einschätzung des Finanzbedarfs und der Kapitaldienstfähigkeit
- Steuerliche und rechtliche Vor- und Nachteile der einzelnen Finanzierungsformen
- Möglichkeiten der Wandlung von Finanzinstrumenten von Fremd- und Eigenkapital
- Simulation der künftigen Kapitalstruktur (Verschuldungsgrad, Eigenkapitalquote)
- Möglichkeiten der vorzeitigen Ablösung oder Umschuldung von Finanzmitteln
Gutachten & Stellungnahmen
In einigen Situationen benötigt man nicht nur guten Rat, sondern eine unabhängige Meinung. Die Partner von H+P sind in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren als Experten gutachterlich tätig. Wir erstellen Partei- oder Schiedsgutachten vor allem zu Fragen der Rechnungslegung und Unternehmensbewertung und vertreten unsere Standpunkte vor den jeweils entscheidenden Gremien.
Gutachterliche Stellungnahmen wurden bspw. in den folgenden Fällen von uns abgegeben:
- Angemessenheit eines Abfindungsangebots
- Ordnungsmäßigkeit einer Unternehmensbewertung
- Signalwirkung bestimmter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Kauf & Verkauf von Unternehmen
In vielen Branchen ist Wachstum nur durch Zukauf möglich. H+P begleitet seine Kunden in allen Phasen des Unternehmenskaufs und -verkaufs: Von der Sondierung möglicher Zielgesellschaften über deren eingehende Untersuchung (due diligence) bis zur Begleitung bei Verhandlungen und der Kaufpreisfindung und -bezahlung. Erste Priorität hat dabei nicht der Abschluss, sondern die Sinnhaftigkeit der Transaktion.
Bei Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen sind eine Reihe von Fragestellungen zu berücksichtigen:
- Wert- und Preisfindung
- Abschätzung und Bepreisung finanzieller und steuerlicher Risiken
- Festlegung der optimalen Transaktionsstruktur (asset vs. share deal)
- Gründung von Akquisitionsvehikeln im In- oder Ausland
- Steuerlich optimale Finanzierung der Akquisition
- Abbildung des Unternehmenserwerbs oder -verkaufs im Jahresabschluss
- Preisfindung, variable Kaufpreisbestandteile, earn out agreements
Start-up: Gründung & Aufbau
Eine sorgfältige Planung und Umsetzung einer Unternehmensgründung ist die Basis für einen späteren Erfolg. H+P hat in den vergangenen Jahren die Gründung einer Vielzahl von Unternehmen begleitet, die mittlerweile von namhaften Venture Capital Firmen finanziert werden oder aus eigener Kraft den Markt durchdringen konnten.
H+P berät Unternehmer aller Branchen bei neuen Engagements oder der Erweiterung ihres Portfolios. Obschon die Gründung von Unternehmen gesetzlich klar geregelt ist und öffentliche Einrichtungen wie das Internet mannigfaltige Ratschläge geben, ist jede Gründung etwas Einzigartiges. H+P unterstützt seine Klienten bei der Definition und Klärung der eigenen und der unternehmerischen Ziele. Wir suchen gemeinsam das passende Rechtskleid und gießen das Gewünschte in die rechtliche Form. Wir bestücken den betriebswirtschaftlichen Werkzeugkasten und begleiten die Organisation in steuerlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Belangen.
Dabei sind nachfolgende Themen zentral:
- Rechtsformwahl
- Standortwahl und Sitzbestimmung
- Sicherung der eigenen unternehmerischen Existenz
- Finanzierung der Startphase
- Definition des Wachstumspfades, Entwicklung eines Business Plans
- Möglichkeiten der Erweiterung der Finanzierungsbasis
- Einstellung und organisatorische Betreuung von Mitarbeitern
Steuererklärungen
Jede wirtschaftliche Aktivität muss der Steuerverwaltung gegenüber erklärt werden. Das Steuerrecht bietet aber auch eine Reihe von Wahlrechten und Spielräumen zur Milderung der Steuerbelastung. H+P unterstützt seine Kunden bei Erkennen und Erfüllen ihrer steuerlichen Pflichten. Im Idealfall werden wir schon im Vorfeld in die Entscheidungsfindung eingebunden und können Hinweise zur steuerschonenden Gestaltung geben.
Die Partner von H+P gehen dabei interdisziplinär vor und beachten die Wechselwirkungen zwischen dem Steuer- und Gesellschaftsrecht, wie die Auswirkungen von Finanzinstrumenten auf Steuer- und Handelsbilanz. Diese Erklärungen binden den Steuerpflichtigen in vielerlei Hinsicht. Nicht immer ist man sich deren Tragweite bewusst.
Steuerliche Erklärungspflichten ergeben sich insbesondere in den folgenden Fällen:
- Aufnahme oder Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit
- Gründung oder Erwerb von Betriebsstätten bzw. Gesellschaften im Ausland
- Verlagerung von Betriebsteilen und Vermögen ins Ausland oder vom Ausland in das Inland
- Beschäftigung von Mitarbeitern
- Schenken und Erben
Steuergestaltung
Ob sich Steuerfolgen ergeben und in welcher Höhe Steuerzahlungen anfallen, ist eine Frage der Gestaltung. H+P zeigt strukturiert und vollständig alle Möglichkeiten auf. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir eine Lösung die steuerlich optimiert ist aber auch den Gegebenheiten des Unternehmens Rechnung trägt.
Die Partner von H+P verfügen über eine lange und breite Erfahrung mit dem was möglich ist und seitens der Steuerverwaltung auch akzeptiert wird. Mit den Verantwortlichen gestalten sie nachhaltige und rechtssichere Strukturen und Prozesse. Dies betrifft nicht nur die Entscheidung über Strukturen, sondern auch die Findung der Prozesse.
Folgende Bereiche sollten sachgerecht gestaltet werden:
- Wahl der Rechtsform und der Eigentumsverhältnisse
- Gründung von Betriebsstätten oder rechtlich selbstständiger Gesellschaften
- Art und Konditionen der Finanzierung (Eigen- oder Fremdkapital)
- Verrechnung innerkonzernlicher Lieferungen und Leistungen (transfer pricing)
- Gruppenbesteuerung (Organschaften)
- Ausschüttungs- und Dividendenbesteuerung
Unternehmensbewertung
Die Ökonomie sieht ein Unternehmen als Einkommensquelle. Für den Unternehmer ist sein Unternehmen viel mehr: eigene Vergangenheit, Zukunft der Familie, wesentlicher Vermögenswert und Lebensinhalt. H+P verfügt über eine herausragende Expertise bei der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen, speziell immateriellen Vermögenswerten.
Wir unterstützen Sie bei Preisfindung und Gestaltung von preis- und wertrelevanten vertraglichen Regelungen. Gemeinsam mit unseren Kunden leiten wir die bewertungsrelevanten Faktoren ab und ermitteln Unternehmenswerte für alle Bewertungsanlässe.
Dazu zählen folgende Bereiche:
- Verkauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen
- Auflage von Mitarbeiterbeteiligungen
- Unentgeltliche Übergabe an Nachkommen (Familiengerechtigkeit)
- Beurteilung der Angemessenheit von Abfindungsklauseln
Unternehmensnachfolge
Ein Unternehmen in die nächste Generation zu übertragen, ist ein komplexes Unterfangen. Dazu gehören nicht nur rechtliche und steuerliche Kenntnisse, sondern auch Fingerspitzengefühl. Wir bestimmen zunächst gemeinsam den Standort: wirtschaftliche, finanziell und persönlich. Dann legen wir die Richtung und Weg fest. Gestützt auf unsere lange Erfahrung mit Familienunternehmen, entwickeln wir nicht nur steuerlich optimierte, sondern auch allen Seiten vermittelbare Lösungen.
Die Partner von H+P sind selber tätige Unternehmer, kommen aus Unternehmerfamilien und sind in Bei- und Aufsichtsräten aktiv.
Die rechtzeitige Regelung fordert einer ganzen Reihe von Fragen wie bspw.:
- Analyse der Verhältnisse, Wünsche und Möglichkeiten innerhalb der Familie
- Unternehmensbewertung
- Planung des dritten Lebensabschnitts des Unternehmers
- Betriebswirtschaftliche Begleitung und Beratung des Übernehmers
- Prüfung der Konzepts auf die finanzielle Tragfähigkeit
- Optimierung der Steuerwirkungen bei Übergeber und Übernehmendem
- Vertragsverhandlungen
Unternehmenswachstum
Auch erfolgreiche Unternehmen wandeln sich. Zunächst geeignete Strukturen werden hinterfragt, die Schwellen der Hemdsärmeligkeit überschritten. Umstrukturierungen, Unternehmenszusammenschlüsse, Zukäufe und Finanzierungsbedarf sind die Folge davon. H+P berät Unternehmen verschiedener Rechtsformen, Größe und Branchen in Fragen der Unternehmensentwicklung und -finanzierung. Umsicht, Erfahrung und Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhäng sind Bausteine erfolgreicher Konzepte.
Wir verfügen über die notwendige Kompetenz zur Durchführung umfangreicher und gründlicher finanzieller und steuerlicher Due Diligence und das nötige Durchsetzungsvermögen bei den anschließenden Vertragsverhandlungen.
Zu unseren zentralen Themen gehören:
- Steuerplanung und -optimierung
- Abbildung der Transaktionen im Jahresabschluss und Auswirkungen auf finanzielle Eckwerte (covenants)
- Erarbeitung von Exit-Strategien für die Unternehmensgründer
- Kapitalerhöhungen und andere Kapitalmassnahmen
- Aufnahme weiterer Gesellschafter (tätiger oder Investoren)
Verantwortung übernehmen
Die Tätigkeit als Beirat, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat ist mit großer Verantwortung und nicht delegierbaren Aufgaben verbunden. Dabei werden die Regelungen dichter und die Haftungsgefahren steigen. Wir coachen und beraten Mitglieder von Überwachungs- und Kontrollgremien bei finanziellen, organisatorischen und steuerlichen Fragestellungen. Eine umfassende Information senkt die Möglichkeit von Fehlern und das Risiko einer Inanspruchnahme. Soweit vereinbar mit unserer Tätigkeit, nehmen die Partner von H+P auch Einsatz in Gremien.
Wichtige Themen sind:
- Vorbereitung und Protokollierung von Sitzungen
- Ladung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen
- Revision von Satzungen und Geschäftsordnungen
- Einrichtung adäquater Risikomanagementsysteme und Compliance
- Kommunikation mit der Geschäftsleitung und den Anteilseigner
- Begleitung der Geschäftsleitung bei unternehmerischen Schlüsselerlebnissen (Kauf von Beteiligungen, Übernaheversuche, Reorganisation und Sanierung)
Wahl des geeigneten Standorts
Deutschland gehört zu den attraktivsten Standorten für Unternehmen. Gerade für Unternehmen aus der Schweiz bietet ein Standort in Deutschland Währungssicherheit, unmittelbaren Marktzugang und ein stabiles politisches Umfeld. Durch unsere langjährigen, auf Vertrauen basierenden Kontakte zu Schweizer Wirtschaftsprüfern und Treuhändern verstehen wir die Bedürfnisse beider Seiten.
H+P steht bei Ansiedlungsfragen speziell Schweizer Unternehmen lösungsorientiert und fachkompetent beratend bei folgenden Fragen zur Seite:
- Standortwahl
- Rechtsformwahl und Steuerplanung
- Organisatorische und eigentumsrechtliche Fragen (Mutter-Tochter Beziehung oder Schwestergesellschaft, Verkauf, Vermietung oder Einbringung von Betriebsgrundlagen)
- Transfer von Vermögen, Repatriierung von Gewinnen und Vermögenswerten
- Organisation von Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien
- Arbeitsbewilligungen, Anmeldung der Arbeitnehmer bei Sozialversicherungen
Zweite Meinung
Manchmal ist es gut, eine zweite Meinung zu hören. Gerade in Sondersituationen, bspw. bei komplexen steuerlichen Gestaltungen und Transaktionen, dem Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder strukturellen Veränderungen (Verschmelzungen, Umwandlungen, Spaltungen) ist es hilfreich, eine von einer Seite empfohlene Verfahrensweise nochmals unabhängig prüfen zu lassen. Wir erstellen solche second opinions zu einer Reihe von Fragen. In enger Abstimmung mit unseren Kunden und kollegialer Zusammenarbeit mit deren Beratern.
Dabei legen wir auf folgende Dinge besonders Wert:
- Transparente und klare Kommunikation zwischen den Beteiligten
- Abgestimmte Schnittstellen und Verantwortlichkeiten
- Deutliche Aussagen zu den vereinbarten Terminen